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Aktuelles
Laufende Informationen bezüglich Gesetzesänderungen und sonstige Informationen
finden Sie unter www.facebook.com/kanzlei.altenbacher
Klienten-Info Dezember 2023
Nachstehend genannt sind steuerliche Veränderungen angeführt, welche einerseits für 2023 Geltung haben bzw. teilweise auch für 2024 sowie auch mögliche Maßnahmen für Dezember 2023 und auch die Aussicht für 2024. Es werden bei dieser Info nur Stichwörter genannt da, nicht alle Punkte für jeden Klienten Geltung haben. Für Detailfragen wenden Sie sich an unsere Kanzlei!
Mitteilung betreffend unserer Kanzlei
Lohnverrechnung: auf die lohnsteuerrechtlichen Vorschriften wird ausdrücklich nochmals hingewiesen (verpflichtende Arbeitszeitaufzeichnungen, genaue Stammdaten bei Anmeldungen, rechtzeitige Meldung an uns bei Anmeldungen etc.)
Die Klienten sind damit einverstanden, dass die Übersendung der LV per Mail den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen, obwohl diese ohne Passwort übermittelt werden.
Für weitere Informationen steht Frau Haus Simone gerne zur Verfügung.
Mobil: 0677/64283136 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Buchhaltung:
• fristgerechte Abgabe der Belege für die Fertigstellung der BH f.d. Steuertermin (idealerweise bis zum 20. für das Vormonat)
• datumsmäßige Sortierung der Belege bei 4/3 Rechner sowie die genaue Trennung der Belege bei doppelter BH in ER/AR/Bank/UB/sonstiges
vorherige tel. Terminvereinbarung bei Kanzleibesuchen
(Da sehr oft Außentermine bei Klienten bzw. bei BP wahrgenommen werden müssen, gibt es keine fixen Öffnungszeiten, daher ist jedenfalls eine tel. Vorankündigung notwendig)
Eine Beleganforderung erfolgt nur einmal, bei Nichtübersendung erfolgt keine weitere Aufforderung; der fehlende Beleg wird entweder auf Privat bzw. über das Verr. Kto. gebucht
HON Noten: die wirtschaftliche Gebarung hat auch unsere Kanzlei mit massiven Mehrkosten belastet, die HON werden/müssen daher um durchschnittlich 9,7% angehoben werden. Einzelheiten werden mit dem jeweiligen Klienten besprochen.
Da es bei den Zusatzarbeiten bei unseren Klienten große Unterschiede gibt, werden bei Eintreten von mehrmaligen Zusatzarbeiten, diese auch zusätzlich verrechnet.
Bilanzierung: Hier erfolgt wie bei den meisten Klienten bereits angewandt die Verrechnung eines Pauschalbetrages, wird mit dem Klienten vereinbart.
In diesem Sinne bedanken wir uns für die bisherige gute Zusammenarbeit, für die gegenseitige Vertrauensbasis und wünschen Ihnen für 2024 alles Gute.
Für Anregungen bezüglich der Abwicklung unserer Arbeiten stehen wir natürlich auch gerne zur Verfügung.
Graz November 2023
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