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Laufende Informationen bezüglich Gesetzesänderungen und sonstige Informationen
finden Sie unter www.facebook.com/kanzlei.altenbacher
Informationen zum Konjunkturstärkungsgesetz / Investitionsprämiengesetz / Umsatz- und Einkommensteuergesetz / Körperschaftsteuergesetz
Hilfsmaßnahmenpakete d. österr. Bundesregierung
• Degressive AFA bei Investitionen ab dem 30.06.2020 wahlweise möglich
max. 30% vom jeweiligem Wirtschaftsgut
• Beschleunigte AFA bei Gebäuden auf nach dem 30.06.2020 angeschafften oder hergestellten Gebäude
anzuwenden auch bei Vermietung&Verpachtung
• befristeter ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5% v. 01.07.2020 bis 31.12.2020
(Restauration, Beherbergung, Camping, Theater+Musik+Museen sowie Gesangsaufführungen, Zirkus+Schausteller)
• Verlustberücksichtigung 2019 und 2018 betreffend Verluste aus 2020
(noch in Begutachtung)
• Investitionsprämie für Investitionen zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021
7% von den Neuinvestitionen
14% bei Investitionen Digitalisierung, Gesundheit und Life Science
(nicht förderbar sind: klimaschädliche Investitionen, unbebaute Grundstücke, Unternehmensübernahmen, Finanzanlagen)
Zuständig f.d. Abwicklung dieses Förderprogramms ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS)
• Abschaffung der Schaumweinsteuer ab dem 01.07.2020
• Senkung des Eingangssteuersatzes der Einkommensteuer rückwirkend ab dem 01.01.2020 von 25% auf 20%
• Erhöhung der Rückerstattung der SVS Beiträge bei AN, die keine EST zahlen (Negativsteuer)
• Erleichterungen bzw. Verlängerungen der von der Abgabenbehörde gewährte Stundung und Einführung einer alternativen Ratenzahlung bei Abgabenrückständen
• Steuerliche Entlastung von Land- und Forstwirten (3Jahres Gewinnverteilung etc.)
• Aufwendungen für werbewirksame Bewirtungen sind ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 zu 75% absetzbar (statt bisher 50%)
• Fixkostenzuschuss und Härtefallfond sowie staatlich garantierte Haftungsübernahme bei Überbrückungsfinanzierungen bei Zutreffen der Richtlinien
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